F&A

Welche Formen der Osteopathie gibt es?

Die Osteopathie wird in drei große Teilbereiche untergliedert, die wissenschaftlich unterschiedlich gut belegt und nachvollziehbar sind und in einer osteopathischen Behandlung nicht unabhängig von einander betrachtet werden können. Die drei Teilbereiche nennen sich: die parietale, die viszerale und die kraniosakrale Osteopathie. Die parietale Osteopathie beschäftigt sich mit den Muskeln, dem Skelett und dem Bindegewebe oder den Faszien. So gibt es eine große Anzahl unterschiedlicher Behandlungstechniken, die entsprechend der Bedürfnisse des Patienten angewendet werden, um z.B. den Tonus von Muskeln zu beeinflussen. Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer erklärt, dass Übersichtsstudien belegen, dass die parietale Osteopathie Rückenschmerzen lindern kann.

Die viszerale Osteopathie wird dagegen von vielen Ärzten immer noch kritisch gesehen, weil es derzeit noch keine groß angelegten fundierten Studien zu deren Wirksamkeit gibt. Die viszerale Osteopathie beschäftigt sich mit den Organen und dem sie umgebendem Bindegewebe.

Die krankiosakrale Osteopathie bezieht sich zum Einen auf die anatomischen Strukturen zwischen Kopf und Becken, Gehirn, Hirnhäute, Rückenmark und Nervensystem und zum Anderen auf die Funktionellen Zusammenhänge der unterschiedlichen Teilbereiche im Kontext pulsatiler körpereigener Rhythmen, wie die Atmung, der Herzschlag, oder z.B. die vom vegetativen Nervensystem fein gesteuerte Öffnung und Verengung von Blutgefäßen (Vasomotion genannt).

Welche Krankenkassen zahlen Osteopathie ?

Eine aktuelle Übersicht über die erstattenden Krankenkassen finden Sie hier:

https://www.bvfo-verband.org/bvfo/erstattende-gkvs/

Von welchen Osteopathen werden die Kosten von der Krankenkassen übernommen?

Für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist zuerst der Patient selbst verantwortlich.

In der Regel benötigt der Patient eine Verordnung oder ein Privatrezept von einem Arzt und reicht diese mit der Rechnung für die Behandlung bei der Krankenkasse ein.

Für die Rückerstattung wird in den meisten Fällen von den Krankenkassen eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband vorausgesetzt. Über diese Mitgliedschaft wird sichergestellt, dass der Behandler eine, von der WHO anerkannte, Osteopathie-Ausbildung mit einer Mindeststundenzahl von 1350 absolviert hat. Ein Qualifizierter Osteopath muss entweder als Heilpraktiker oder Arzt zugelassen sein.

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen guten Osteopathen finden wollen ?

Die Osteopathie finden bei immer mehr Ärzten und Patienten positiven Zuspruch. Deshalb bieten immer mehr Praxen osteopathische Behandlungen und Therapien an, die aber nicht immer die Qualität bieten, die man sich von dieser eigenständigen Form der Medizin erhofft. Im folgendem Artikel erklären wir Ihnen, woran Sie einen Spezialisten erkennen und über welche Voraussetzungen ein guter Osteopath verfügen sollte.

Wie in den meisten Berufen, bedarf es einer Ausbildung, wenn man den Beruf des Osteopathen ausüben möchte. In der Osteopathie erlangt man alle notwendigen Kenntnisse für spätere Behandlungen und Therapien während einer fünfjährigen Ausbildung. Diese kann an Fachschulen berufsbegleitend oder als Vollzeitausbildung an einer Fachhochschule studiert werden. Erst nach erreichen verschiedener Scheine und Abschlussprüfungen erhält man ein Diplom in osteopathischer Medizin oder einen Bachelor of science. Fragen Sie Ihren Osteopathen der Wahl welchen Abschluss er mit seiner Ausbildung erreicht hat, und wie viele Jahre er hierfür studiert hat. Korreliert seine Aussage mit den erläuterten Studienmöglichkeiten können Sie sicher sein, dass ein gut ausgebildeter Spezialist sie behandelt.

Als qualifizierter Osteopathen darf sich nur der bezeichnen, der über folgende Kriterien erfüllt:

– Heilpraktiker oder Arzt-Zulassung
– Teilnahme an einer osteopathischen Ausbildung von mindestens 1350 Stunden im Zeitraum von vier bis fünf Jahren
– Mitglied in einem Osteopathie-Verband. Dies ist gebunden an die Mindestanforderungen in der Studienstundenzahl und Prüfungsordnung.
– Abrechnungen dürfen nur über die Gebührenordnung für Ärzte oder Heilpraktiker erfolgen
– Eine Verrechnung mit Heilmittelverordnungen ist grundsätzlich gesetzeswidrig und gilt als nicht erlaubt,
– Kostenbezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse muss individuell geprüft werden
– Kostenübernahme durch private Versicherungen und die Beihilfe sind in der Regel möglich

Da der Beruf des Osteopathen in Deutschland ein noch ungeschützter Beruf ist, darf sich jeder Osteopath nennen, auch wenn er nicht die Ausbildung als solches durchlaufen hat. Ein Indiz hierfür ist immer wenn im Lebenslauf kein Ausbildungsinstitut benannt wird, oder kein Abschluss vorgewiesen werden kann. Der Nachteil: ihnen fehlt oft umfangreiches Fachwissen und deren fachliche Überprüfung, welche man nur in einer fünfjährigen Ausbildung erlangt. Das spiegelt sich oft in der Qualität von Behandlung, Therapie und Beratung wider. Schauen Sie sich daher immer in der Praxis um und halten Sie nach einem Diplom Ausschau. Fragen Sie zur Not beim Therapeuten oder am Empfang nach und erkundigen Sie sich nach Abschlüssen, Zertifikaten und Weiterbildungen. Nur so können Sie sichergehen, dass sie fachgerecht behandelt werden, denn Ihre Gesundheit ist Ihr oberste Gut.

Beratung, Vorgespräch und Diagnosestellung

Ein qualifizierter Osteopath zeichnet sich durch eine hochwertige Osteopathie-Behandlung aus. Diese beginnt mit einem diagnostischen Gespräch über mögliche Beschwerden und deren Ursachen oder zeitlichen Zusammenhänge. Anschließend folgt eine ausführlichen Untersuchung mittels Sicht- und Tastbefundes, gefolgt von einer spezifischen Diagnosestellung bei der auch bildgebende Verfahren als Diagnosemöglichkeit herangezogen werden können. Dabei lässt sich der Spezialist viel Zeit und geht auf die Lebensumstände, Entwicklung der Beschwerden, Lebenssituation, Ängste, Fragen und Bedenken des Patienten ein. Ein Experte nimmt sich Zeit, um den Patienten zu beraten. Er erklärt in einfach verständlicher Sprache Behandlungskonzepte und Therapieansätze, wie diese funktionieren und ausgeführt werden. Nur so versteht auch der Laie, welche Ziele eine osteopathische Behandlung verfolgen soll und was Ursachen für Beschwerden sein können

Auftreten

Ein guter Osteopath ist um das Wohl des Patienten bestrebt. Er signalisiert dem Patienten, dass er dessen Sorgen und Ängste ernst nimmt und berät ihn auf Augenhöhe. Arroganz und Zynismus oder Zuweisung von Fehlverhalten sind in einer osteopathischen Praxis fehl am Platz. Egal wie gestresst Therapeut und Personal auch sind, mit Unfreundlichkeit oder unprofessioneller Schnelligkeit gewinnt man nicht das Vertrauen des Patienten. Achten Sie deshalb beim Praxisbesuch, wie sie empfangen werden und ob der Therapeut sich für sie während der Behandlung Zeit nimmt. Ein professioneller Osteopath ist am Patientenwohl interessiert und möchte, dass der Patient sich in der Praxis wohlfühlt. Ein freundlicher paritätischer Umgang sind eine Selbstverständlichkeit in jeder osteopathischen Behandlung.

Auf was Sie achten sollten:

– Nimmt Sie der Osteopath ernst?
– Hört der Osteopath Ihnen aufmerksam zu und macht sich Notizen?
– Informiert der Osteopath ausführlich und verständlich über Gefahren, Vor- und Nachteile der einzelnen Techniken?
– Bezieht Sie der Therapeut in alle Entscheidungen Ihrer gesundheitlichen Situation ein?
– Versorgt Sie der Therapeut mit weiterführendem Informationsmaterial, Beratungsmöglichkeiten und -angebote?
– Werden Sie freundlich und respektabel behandelt?
– Erhalten Sie ohne Probleme Zugang zu Ihren Patientenakten?
– Hat der Osteopath Verständnis dafür, wenn Sie eine zweite Meinung von einem anderen Experten einholen wollen?
– Respektiert und bewahrt der Osteopath Ihre Intim- und Privatsphäre?
– Werden Ihre privaten Daten ausreichend in der Praxis geschützt?
– Ist der Osteopath und dessen Praxis telefonisch oder schriftlich gut zu erreichen?
– Gibt sich der Osteopath Mühe bei der Behandlung und ist an Ihrem Wohlergehen und Ihrer Gesundheit interessiert?
– In der Regel reichen 1 – 3 Behandlungen im 1- 2 Wochenrhythmus für eine Verbesserung Ihrer Beschwerden im Akut Fall. Osteopathie ist in den seltensten Fällen als Dauerbehandlung zu sehen. Weswegen eine Behandlungsserie von über 5 Behandlungen und einer Behandlungsfrequenz von häufiger als 1 x in der Woche als äußerst kritisch anzusehen ist.

Welcher Osteopathie Verband ist anerkannt?

In Deutschland gibt es derzeit fast 40 Berufsverbände für Osteopathen. Ich bin im BvFO Berufsverband für Funktionelle Osteopathie e.V. gelistet und somit Krankenkassen anerkannt.

Osteopathie wie oft?

In der Regel reichen im Akut-Fall 1 – 3 Behandlungen im 1- 2 Wochenrhythmus für eine Verbesserung Ihrer Beschwerden. Osteopathie ist in den seltensten Fällen als Dauerbehandlung zu sehen. Weswegen eine, von vornherein festgelegte, Behandlungsserie von 5-10 Behandlungen und einer Behandlungsfrequenz von häufiger als 1 x in der Woche hinterfragt werden sollte. Allerdings gibt es auch hier keine festgelegte Regel für die Behandlungsfrequenz. Ausschlaggebend ist auch hier, mit welchen Beschwerden, Konstitution und Behandlungsbedarf der Patient, die Patientin in die Praxis kommt und mit welcher Behandlungsform und -häufigkeit er/sie sich wohlfühlt und tatsächlich auch eine Verbesserung Ihrer Beschwerden erfährt.

Wer zahlt Osteopathie?

Osteopathische Behandlungen sind laut gesetzlicher Krankenversicherung eine Extraleistung. Sie müssen nicht übernommen werden, da sie kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen ist. Dennoch gibt es immer mehr Kassen die Kosten für Osteopathie zumindest teilweise erstatten. Sie können allerdings Osteopathie jederzeit als Privatleistung in Anspruch nehmen und die Kosten selber tragen. Dafür muss der behandelnde Osteopath eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vorweisen können, also Heilpraktiker oder Arzt sein. Außerdem übernehmen in aller Regel Privat- und Zusatzversicherungen, je nach Vertrag, Osteopathische Behandlungen, wenn die Rechnungslegung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker oder Ärzte erfolgt ist.

Osteopathie welches Rezept?

Osteopathische Behandlung sind reine Private Leistungen und müssen selbst bezahlt werden. Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch inzwischen anteilig die Behandlungskosten. Sie benötigen dafür meist ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben eines Arztes.

Warum und wann Osteopathie für Babys?

Während der Schwangerschaft und Geburt wirken oft enorme Kräfte auf den Körper eines Babys ein. Insbesondere der Kopf- und Halsbereich sind während der Geburt in den verschiedenen Stadien unterschiedlichen Kraftvektoren und Druckkräften ausgesetzt. Da der Schädel bei Säuglingen zur Geburtserleichterung sehr formbar ist, können die mechanischen Krafteinwirkungen und die Enge im Geburtskanal zu einer Verschiebung der Schädelknochen führen. Auch können die oberen Halswirbel oder die Bindegewebsspannung ungünstig geprägt werden. Eine um den Hals gewickelte Nabelschnur kann beispielsweise die obere Halswirbelsäule beeinträchtigen und zu Verengungen im Bereich der Gefäße und Nerven führen. Doch nicht nur die Geburt, sondern auch der Platzmangel gegen Ende der Schwangerschaft kann bei Säuglingen später zu Beschwerden führen, denen mit Osteopathie entgegengewirkt werden kann. Ein Besuch beim Osteopathen direkt nach der Geburt ist sinnvoll, wenn sich Dysfunktionen in Form von Asymmetrien, Anspannung, Unruhezuständen, Bewegungseinschränkungen sowie Blockaden, oder Verdauungsbeschwerden bemerkbar machen.